Vermögensnachfolge – Kapital klar geregelt!

Eine Schenkung als Problemlöser

Über Geld spricht man nicht. Selbst im 21. Jahrhundert ist das Thema Geld ein gut gehüteter Schatz eines jeden Einzelnen. Und wenn es um das Thema Erben und Schenken geht, wird sich erst recht sehr bedeckt gehalten.

In den letzten Jahren mussten viele Menschen erfahren, wie schnell sich vermeintlich sichere Lebensumstände und gesellschaftliche Entwicklungen über Nacht verändern. Wie schnell eingefahrene Muster und Wege verlassen werden (müssen). Wie häufig jemand mit dem Thema Krankheit konfrontiert wird.

Wer sich mit seinem eigenen Nachlass beschäftigt, wird automatisch mit dem eigenen Ableben konfrontiert. Und das macht niemand gerne. Folglich haben viele Menschen keine letztwillige Verfügung getroffen. Im schlimmsten Falle gibt es dann einen Vermögensübergang, der nicht zu Ihren Vorstellungen passt.

Die Konsequenz: Wer nicht selbst regelt, wer das Vermögen in welchem Umfang erhalten soll, für den entscheidet eine fremde Person.

Wer das Ruder selbst in die Hand nimmt, kann seinen Vermögensübergang aktiv im Rahmen von Erben und Schenken individuell gestalten. Und zwar so, dass das Ruder zu Lebzeiten nicht komplett aus der Hand gegeben wird und es dennoch nach den eigenen Wünschen geregelt ist.

Erbschaft und Schenkung unterscheiden sich

Szenario 1: Der Todesfall
Im Rahmen einer Erbschaft wird das Vermögen von einem 80-jährigen auf einen 60-jährigen übertragen.

Szenario 2: zu Lebzeiten
Im Rahmen einer Schenkung wird ein Teil des Vermögens eines 60-jährigen auf einen 40-jährigen übergeben.

Bei einer Schenkung kann noch über alles gesprochen werden, sie erfolgt zu Lebzeiten. Es entsteht ein Dialog. Dies verursacht bei beiden Menschen mehr Freude. Zugleich werden diverse Themen angesprochen und es gibt Klarheit für die Zukunft. Für den Schenkenden stehen die eigene Absicherung und der Ruhestand sowie Versorgung für den eigenen Pflegefall immer im Vordergrund.

Dieser Artikel fokussiert sich auf dem Vermögensübergang des Kapitalvermögens. Aktuell sind die Rahmenbedingungen auf dem Finanzmarkt noch gut, um Vermögen steuerbegünstigt auf die nachfolgenden Generationen zu übertragen, und zwar zu Lebzeiten.

Wie immer im Leben, gibt es einige Spielregeln zu beachten, gerade auch zeitlicher Natur.

Vererben und Verschenken kann teuer werden

Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und das Vermögen übertragen, unterliegen der Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht. Im Falle einer Erbschaft wird also für Erben die Erbschaftsteuer fällig, beim Verschenken fällt die Schenkungsteuer an. Beide Steuern sind gesetzlich geregelt. Definiert ist auch der Freibetrag. Dieser hängt von den Verwandtschaftsverhältnissen zwischen Erblasser und Erbe ab.

Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz liefert alle wichtigen Details zu diesem Thema.

Wichtig: Bei einer Schenkung darf der Freibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Was ist die private Vermögensnachfolge?

Die private Vermögensnachfolge ist die aktive Gestaltung einer harmonisch abgestimmten Vermögensübergabe im Familienkreis. Die Vorstellungen des Übergebers stehen dabei im Vordergrund und er verfolgt diese Ziele:

  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Bewusste und klare Entscheidung über die Eigentumsverhältnisse des Vermögens
  • Steuerliche Optimierung des Vermögensübergangs

Bereits zu Lebzeiten kann es sinnvoll sein, mit einer sukzessiven Vermögensübertragung zu beginnen. Im Rahmen von Vererben und Verschenken sollte dies rechtzeitig geplant werden.

Mit diesen Fragestellungen und den Antworten werden die Meilensteine für das weitere Vorgehen gelegt:

  • Was zählt alles zu meinem Vermögen?
  • Wie hoch ist mein Vermögen?
  • Wer soll was erhalten?
  • Wie ist der Weg zu diesem Ziel?

Appell: Verschenken Sie keine Zeit und Geld und beschäftigen sich zeitnah mit der persönlichen Situation.

Steuern sparen durch Schenkung

Eine Form der privaten Vermögensnachfolge ist die Schenkung zu Lebzeiten. Und hier gibt es eine gute Nachricht: es gibt viele verschiedene Gestaltungsspielräume, individuell vereinbar.

Bei der Übergabe von Immobilien ist es häufig so, dass das Eigentum an die nächste Generation übergeht, jedoch ein Wohnrecht der älteren Person eingeräumt wird.

Ein vergleichbares Prinzip gibt es bei Wertpapierdepots. Die zu beschenkende Person wird in den Vertrag eingebunden, kann jedoch ohne Zutun des Übertagenden nicht alleine handeln.

Diese Lösung ist immer dann sinnvoll, wenn bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse geschaffen werden möchten. Auch die Berücksichtigung von Freibeträgen mit Haus, Wertgegenständen und Kapitalvermögen spielt eine Rolle.

Bei Kindern liegt der Freibetrag beispielsweise bei 400.000 EUR und bei Nichten, Patenkindern und Lebenspartnern nur bei 20.000 EUR. Für jeden Euro darüber hinaus sind bis zu 30 Prozent Steuern zu entrichten, je nach Verwandtschaftsgrad.

Idee: Mit einer guten zeitlichen Planung zu Lebzeiten und entsprechenden Investmentlösungen wird vermieden, unnötig Geld in Form von Steuern auszugeben.

Was ist die 10-Jahres-Regel?

Neben dem Erbfall ist auch die Schenkung zu Lebzeiten steuerpflichtig. Zugleich gelten die gleichen Grundsätze wie im Erbfall. Darunter fällt auch der Freibetrag.

Alle Schenkungen und gegebenenfalls die Erbschaft werden zusammengerechnet, die der Begünstigte innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes von derselben Person erhalten hat.

Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung:

An die Tochter werden im Jahr 2014 200.000 Euro verschenkt. Im Jahr 2023, also innerhalb der 10-Jahres-Frist, tritt der Erbfall ein. Das Erbe liegt bei 500.000 Euro. Erbe und Schenkung werden nun addiert und es ergibt eine Gesamtsumme von 700.00 Euro. Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro. Das versteuernde Vermögen liegt bei 300.000 Euro. Gemäß der Erbschaftssteuer-Tabelle wird die Erbschaftssteuer ermittelt.

Ziel: Freibeträge mehrfach zu nutzen. Dies ist möglich, durch Schenkungen im Abstand von mehr als 10 Jahren. Die Planung beginnt so rechtzeitig, dass Schenkung und Todesfall zeitlich weit auseinanderfallen.

Clever Erben und Schenken mit einer Fondspolice

Bei einer Fondspolice gibt es unterschiedliche Rollen:

Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab. Er ist Inhaber der Versicherung und er erhält den Versicherungsschein. Alle Rechte und Pflichten des Vertrags liegen bei ihm.

Beitragszahler
Der Versicherungsnehmer ist zur Beitragszahlung verpflichtet.

Versicherte Person
Versicherungsschutz erhält immer die vertraglich vereinbarte versicherte Person. Diese kann gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein. Aber auch Dritte können als versicherte Person eingesetzt werden.

Begünstigte Person
Die begünstigte Person ist die Person, die im Versicherungs-/Todesfall die vereinbarte Leistung erhält. Sie wird vom Versicherungsnehmer definiert. Natürlich kann auch er selbst bezugsberechtigt sein.

Sind nun Versicherungsnehmer und Versicherte Person verschiedene Personen, gibt es interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Als Versicherungsnehmer können auch mehrere Personen mit unterschiedlichen Anteilen eingesetzt werden. Ein Anteil ist dabei die Schenkung und kann entsprechend steueroptimiert berücksichtigt werden.

Ein Beispiel verdeutlicht die Lösung
Die Mutter zahlt 300.000 Euro in eine Fondspolice ein. Sie ist dabei einerseits Versicherte Person und andererseits mit 1 Prozent Versicherungsnehmerin. Die anderen 99 Prozent der Versicherungsnehmer-Eigenschaft fallen auf ihre Tochter. Dies ist eine Schenkung und sie unterliegt nach Abzug der Freibeträge der Schenkungssteuer. Als Tochter liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro.

Szenario 1: Todesfall der Mutter
1 Prozent unterliegen der Erbschaftssteuer für die Tochter

Szenario 2: Erlebensfall der Mutter (Laufzeitende)
1 Prozent unterliegen der Schenkungssteuer für die Tochter

In dieser vereinfachten Darstellung wird auf einkommenssteuer-relevante Punkte verzichtet.

Lösung: Begünstigungen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge sind nur im Rahmen einer Versicherung bzw. Fondspolice möglich.

Für wen ist das Thema der Vermögensnachfolge von Kapital relevant?

  • Ich möchte bestimmen, wer nach meinem Ableben mein Kapital erhalten soll.
  • Ich möchte, Erbstreitigkeiten vermeiden.
  • Ich möchte bereits heute meinen Erben etwas zukommen lassen.
  • Ich möchte bereits heute meine Erben berücksichtigen und zugleich die Hoheit über mein Kapital behalten.
  • Ich möchte den Zeitpunkt der Kapitalverfügbarkeit für meine Kinder regeln.
  • Ich möchte Steuervergünstigungen nutzen.

Wer sich nun von einem oder mehreren Punkten angesprochen fühlt, der sollte sich zeitnah mit der Thematik auseinandersetzen. Die Uhr tickt und die 10-Jahrefrist ist zu berücksichtigen.

Das Thema ist weder komplex noch trivial. Daher sollte die genaue Planung von Erben und Schenken von Kapitalvermögen in enger Absprache mit einem Investment-Berater und einem Steuerberater erfolgen.

Vorteil: Je früher die Fakten geklärt sind, desto entspannter können unvorhergesehene Ereignisse betrachtet werden.

 

Disclaimer: Dieser Artikel liefert Ideen für die Vermögensnachfolge und ist keine Rechts- und Anlageberatung. Steuerrelevante Punkte sind mit einem Steuerberater zu besprechen.

„Zeit ist Geld“
Benjamin Franklin, Amerikanischer Politiker und Naturwissenschaftler

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